Schulstart

Hier finden Sie alle Information zur Anmeldung und die erste Zeit an der Mierendorff Schule.

Schulanmeldung

Liebe Eltern, die Anmeldung Ihres Kindes zur Schule ist der erste Schritt zu einem neuen und aufregenden Weg.

Für die Schulanmeldung erforderlich sind folgende Dokumente im Original:

Sollten Sie Ihr Kind vorzeitig einschulen oder zurückstellen wollen, beachten Sie bitte die Checklisten und Formulare im Abschnitt „Dokumente und Links„.

Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie einen Termin zur Vorstellung ausmachen? Dann rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

Mierendorff-Schule (Grundschule)
Mierendorffstraße 20-24
10589 Berlin

Schulärztliche Untersuchung

Nach der Anmeldung an der Grundschule wird vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst geprüft, ob Ihr Kind gut gewappnet ist für die Schule. Das Mindestalter für diese Untersuchung beträgt 5 Jahre.

Bitte nehmen Sie folgende Dokumente mit zur Untersuchung:

Bitte stimmen Sie ab dem 10.10.24 online einen Termin ab unter:

Illustration - Kinder Yoga

Wichtige Informationen zum Schulstart

Ihr Kind wird im Sommer eingeschult? Dann finden Sie hier hilfreiche Informationen zum Schulstart an der Mierendorff Schule. Das Begrüßungsheft enthält z.B. 

 

  • Anregungen wie Sie Ihr Kind auf den Schulstart vorbereiten können
  • Praktische Tipps zum Schulbeginn und dem kommenden Schulalltag
  • Wichtige Kontakte
  • Eine Checkliste für den ersten Schultag
  • Einen Stundenplan für die 1. Klasse

 

Das Begrüßungsheft finden Sie hier auch auf anderen Sprachen:

Dokumente und Links

Formulare Mierendorff Grundschule

Informationen der Senatsverwaltung

Formulare für die schulärztliche Untersuchung

Informationen zum Datenschutz

Die Erziehungsberechtigten sind über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu informieren. Die Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Schulwesen finden Sie unter folgendem Link:

Antragskind

Sollten Sie Ihr Kind vorzeitig einschulen wollen, müssen Sie Folgendes beachten:

Zurückstellung

Wollen Sie Ihr schulpflichtiges Kind für ein Jahr zurückstellen möchten, dann müssen Sie Folgendes beachten:

Zuzug

Bitte beachten Sie, dass zugezogene Kinder nur aufgenommen werden können, wenn sie zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung bereits umgezogen sind. Daher muss der erfolgte Zuzug von den Erziehungsberechtigten belegt werden.